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Solarpflicht bei Dachsanierungen

in Niedersachsen ab 1. Januar 2025 – Was Haus- und Gebäudeeigentümer wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Niedersachsen eine verpflichtende Nutzung von Solarenergie bei Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierungen. Diese Regelung ist in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) verankert und betrifft alle Gebäude, deren Dachfläche mindestens 50 Quadratmeter groß ist.

Was bedeutet die Solar- bzw. Photovoltaikpflicht praktisch?

Wenn Sie in Niedersachsen beabsichtigen, Ihr Dach umfassend zu erneuern, müssen Sie künftig eine Solarenergieanlage zur Stromerzeugung installieren oder von vornherein planen, dass dies möglich ist. Konkret gilt:

  • Bei Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen mit einer Dachfläche ≥ 50 m² müssen mindestens 50 % der Dachfläche mit Solarmodulen belegt werden.
  • Die Pflicht betrifft sowohl Wohngebäude als auch viele Bestandsgebäude, wenn die Dachfläche erneuert oder wesentlich verändert wird.

Ziel dieser Regelung ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und den eigenerzeugten Solarstrom zu erhöhen – ein zentraler Baustein der niedersächsischen Klimaschutzziele.

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht?

Ja. In bestimmten Fällen kann die Solarpflicht entfallen oder reduziert werden. Gründe können sein, wenn die Installation einer PV-Anlage:

  • technisch nicht möglich ist (beispielsweise aufgrund der Dachlage oder statischer Einschränkungen),
  • wirtschaftlich unzumutbar wäre,
  • oder im Widerspruch zu anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht.
    Auch bereits installierte Solarthermieanlagen können die Pflicht für PV-Module beeinflussen.

Die Prüfung dieser Ausnahmen ist individuell, hängt von Ihrer Gebäudesituation, Statik, Ausrichtung und Ihren Plänen ab und wird durch die zuständigen Behörden bewertet.

Warum ist das wichtig für Ihre Dachsanierung?

Für Eigentümer bedeutet die neue Solarpflicht:

  • eine frühzeitige Planung von Solarmodulen im Rahmen der Dacharbeiten,
  • eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für Ihre Sanierung und
  • oft eine Kombination mit Fachbetrieben aus Dachdeckerei und Solartechnik.

Unabhängig davon, ob Ihre Dächer gereinigt, gedämmt, neu eingedeckt oder umgestaltet werden sollen: Durch eine integrierte Beratung und Planung vermeiden Sie teure Nachrüstungen.

Wir unterstützen Sie von der Prüfung bis zur Umsetzung

Als erfahrene Dachdeckerei aus Ritterhude wissen wir, wie wichtig eine fachgerechte Planung und Ausführung ist – gerade bei gesetzlich verpflichtenden Maßnahmen wie der Solarpflicht. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir:

  • ob und in welchem Umfang die Solarpflicht für Ihr Objekt greift,
  • welche Lösungen technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll sind,
  • wie die Solar-Module harmonisch in Ihre Dachgestaltung integriert werden können.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und ein passgenaues Angebot – wir begleiten Sie sicher durch Ihre Dachsanierung unter Berücksichtigung der neuen Solarpflicht!